Allgemeine Informationen

Die Wahrnehmungsbereiche der Literar-Mechana

Die Literar-Mechana verwaltet kleine Rechte (=Rechte an nicht dramatischen Sprachwerken) sowie große Rechte (=Rechte an dramatischen Sprachwerken).

Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages betrauen Sie die Literar-Mechana mit der treuhändigen Wahrnehmung folgender Rechte und Vergütungsansprüche:

  • Mechanische Vervielfältigung (große und kleine Rechte) Ihrer Werke zu Sendezwecken im ORF
     
  • Öffentliche Wiedergabe (große und kleine Rechte) von Rundfunksendungen in Hotels, Restaurants etc.
     
  • Leerkassette: Vervielfältigung von Sprachwerken auf unbespieltem Trägermaterial
     
  • Kabel-TV: Weitersendung von literarischen Sprachwerken (Kabelentgelt)
     
  • Reprographie: Vervielfältigung von Sprachwerken im Wege eines reprographischen Verfahrens zum eigenen Gebrauch
     
  • Bibliothekstantieme: Verleihen von Werkstücken
     
  • Schulbuch: Vervielfältigung einzelner Sprachwerke in Schulbüchern
     
  • Öffentlicher Vortrag: Lesungen von literarischen Sprachwerken
     
  • Ton- und Bildtonträger: Mechanische Vervielfältigung von Werken auf Datenträgern (CD, Video, DVD)
     
  • Musiknoten: Vervielfältigung von Musiknoten in Schulbüchern und zum eigenen Gebrauch von Kirchen
     
  • Senderecht: ausgenommen Österreich

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.