KustHatRecht Homepage

Allgemeine Informationen

Die Wahrnehmungsbereiche der Literar-Mechana

Die Literar-Mechana verwaltet kleine Rechte (=Rechte an nicht dramatischen Sprachwerken) sowie große Rechte (=Rechte an dramatischen Sprachwerken).

Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages betrauen Sie die Literar-Mechana mit der treuhändigen Wahrnehmung folgender Rechte und Vergütungsansprüche:

  • Mechanische Vervielfältigung (große und kleine Rechte) Ihrer Werke zu Sendezwecken im ORF
     
  • Öffentliche Wiedergabe (große und kleine Rechte) von Rundfunksendungen in Hotels, Restaurants etc.
     
  • Leerkassette: Vervielfältigung von Sprachwerken auf unbespieltem Trägermaterial
     
  • Kabel-TV: Weitersendung von literarischen Sprachwerken (Kabelentgelt)
     
  • Reprographie: Vervielfältigung von Sprachwerken im Wege eines reprographischen Verfahrens zum eigenen Gebrauch
     
  • Bibliothekstantieme: Verleihen von Werkstücken
     
  • Schulbuch: Vervielfältigung einzelner Sprachwerke in Schulbüchern
     
  • Öffentlicher Vortrag: Lesungen von literarischen Sprachwerken
     
  • Ton- und Bildtonträger: Mechanische Vervielfältigung von Werken auf Datenträgern (CD, Video, DVD)
     
  • Musiknoten: Vervielfältigung von Musiknoten in Schulbüchern und zum eigenen Gebrauch von Kirchen
     
  • Senderecht: ausgenommen Österreich

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März