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Hörfunk und Fernsehen



Verteilung

Um an der Verteilung teilzunehmen, müssen Sie mit uns einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben. Die Verteilung erfolgt gemäß den  Verteilungsbestimmungen unserer Gesellschaft. Dabei werden grundsätzlich die vom ORF zugleich mit der Abrechnung laufend übersandten Sprecherzeiten und Ablauflisten herangezogen.

A-TV wird nur auf Meldung des Bezugsberechtigten verrechnet.

Die Werke, die im Fernsehen ausgestrahlt werden, können ganz unterschiedlicher Art sein. Eine Lesung eines Autors ist anders zu bewerten als eine Kurzreportage. Daher werden sämtliche Werke  Werkkategorien zugeordnet.

Maßgeblich für die Höhe des Entgelts ist auch die Frage, um welchen Fernsehsender es sich handelt, in dem die Sendung erfolgt. Daher haben wir eine  Einstufung der Sendeanstalten vorgenommen.

Sollte es mehrere Bezugsberechtigte (also beispielsweise Originalautor, Verlag, Bearbeiter) geben, die an einem Werk beteiligt sind, ziehen wir in der Regel unsere festen  Verteilungsschlüssel zur Entgeltberechnung heran.

Handelt es sich um ein Werk der Kategorie Literatur, übersenden wir Ihnen Anfragekarten, auf denen Sie uns eigene Verteilungsschlüssel bekannt geben können, die von unseren festen Verteilungsschlüsseln abweichen. Solange die Anfragekarten nicht zurückgesandt werden, wird das Werk von der Abrechnung zurückgestellt.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März