Musiknoten

Wenn Sie Autor, Komponist oder Verleger von Musiknoten sind und bereits Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, oder wenn Sie Rechtsnachfolger nach solchen Personen sind, sind Sie bei uns richtig. Die Literar-Mechana führt die Agenden der ehemaligen Musikedition in diesem Bereich fort.

Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages übertragen Sie uns die Wahrnehmung ganz bestimmter Rechte an Ihren Werken. Wir sind aufgrund dieses Vertrages berechtigt, in sehr beschränkten Bereichen (z.B. Schulbuch, Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Kirchen) im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür für Sie die Ihnen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehenden Vergütungsansprüche in den Bereichen

  • Reprographievergütung und
  • Bibliothekstantieme

geltend zu machen.

Der Beitritt zur Literar-Mechana kostet einmalig jeweils € 10,-. Es entstehen keine Folgekosten.

Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Ewa Skoczen.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.