Reprographie

Das Urheberrechtsgesetz sieht für jedermann das Recht zur Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vor. Als wirtschaftlichen Ausgleich dafür wurde im Jahr 1996 ein eigener Vergütungsanspruch geschaffen (Reprographievergütung).

Diese setzt sich aus folgenden zwei unabhängig von einander bestehenden Ansprüchen zusammen:

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.