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Reprographie

Das Urheberrechtsgesetz sieht für jedermann das Recht zur Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vor. Als wirtschaftlichen Ausgleich dafür wurde im Jahr 1996 ein eigener Vergütungsanspruch geschaffen (Reprographievergütung).

Diese setzt sich aus folgenden zwei unabhängig von einander bestehenden Ansprüchen zusammen:



Gerätevergütung

Jeder Importeur von Vervielfältigungsgeräten hat für das Inverkehrbringen von Kopier-, Faxgeräten, Scannern, Druckern und Multifunktionsgeräten diese Vergütung zu leisten.

Wir haben mit der Interessenvertretung der Geräteimporteure einen Gesamtvertrag geschlossen, der die tarifliche Abgeltung des Imports dieser Geräte regelt. Darin ist zum einen vorgesehen, dass auf Basis dieses Gesamtvertrages entsprechende Einzelverträge zu schließen sind, zum anderen wird ein besonderes Melde- und Zahlungssystem für Geräteimporteure vereinbart.

Nähere Informationen zur Gerätevergütung finden Sie hier.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März