Gerätevergütung
Jeder Importeur von Vervielfältigungsgeräten hat für das Inverkehrbringen von Kopier-, Faxgeräten, Scannern, Druckern und Multifunktionsgeräten diese Vergütung zu leisten.
Wir haben mit der Interessenvertretung der Geräteimporteure einen Gesamtvertrag geschlossen, der die tarifliche Abgeltung des Imports dieser Geräte regelt. Darin ist zum einen vorgesehen, dass auf Basis dieses Gesamtvertrages entsprechende Einzelverträge zu schließen sind, zum anderen wird ein besonderes Melde- und Zahlungssystem für Geräteimporteure vereinbart.
Nähere Informationen zur Gerätevergütung finden Sie hier.