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Reprographie

Das Urheberrechtsgesetz sieht für jedermann das Recht zur Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vor. Als wirtschaftlichen Ausgleich dafür wurde im Jahr 1996 ein eigener Vergütungsanspruch geschaffen (Reprographievergütung).

Diese setzt sich aus folgenden zwei unabhängig von einander bestehenden Ansprüchen zusammen:



Betreibervergütung

Jeder, der ein Kopiergerät entgeltlich betreibt, hat diese Vergütung zu leisten.

Wir haben mit den Interessenvertretungen der Betreiber von Kopiergeräten (Copy-Shops) einen Gesamtvertrag geschlossen, die je nach Standort, Kopiergeschwindigkeit und Art des Gerätes unterschiedliche Tarife vorsehen.

Überdies wurde ein Vertrag mit dem zuständigen Ministerium geschlossen, der ein pauschales Entgelt für das Anfertigen von Kopien in Hochschulen und Universitäten festlegt.

Für die Verteilung der Einnahmen an die Bezugsberechtigten mussten wir Informationen darüber erlangen, welche Inhalte vorwiegend wo kopiert wird. Wir haben daher das OGM – ein unabhängiges Marktforschungsinstitut – mit der Durchführung einer Untersuchung beauftragt. Das Institut hat 330.000 Kopien ausgewertet und für uns die Marktdaten über den Anteil und die Struktur der urheberrechtlich relevanten Kopien am gesamten Kopiervolumen in Österreich erhoben. Das repräsentative Sample hat 193 Betriebe bzw. Institutionen aller Arten und Größenklassen in ganz Österreich umfasst.

Die Literar-Mechana hat entsprechend diesen Ergebnissen für die einzelnen Gruppen geschützter Vorlagen „Verteilungstöpfe“ gebildet, aus denen nach Grundsätzen, die auf der mehr als zehnjährigen Verteilungspraxis unserer deutschen Schwestergesellschaft VG Wort basieren, die entsprechenden Anteile ausbezahlt werden.

Nähere Informationen zur Betreibervergütung finden Sie hier.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März