Schulbuch
Der Abdruck von Sprachwerken in Schulbüchern ist (in Österreich und in Deutschland) bewilligungs- und entgeltpflichtig. Das bedeutet, dass jeder Schulbuchverleger von der Literar-Mechana im Vorhinein eine Bewilligung für die Verwendung von literarischen Sprachwerken erlangen muss.
Die Bedingungen für die Erteilung der erforderlichen Werknutzungsbewilligungen wurden durch Gesamtverträge vereinbart. Die Schulbuchverleger leisten für die Verwendung von Texten in Schulbüchern bestimmte Entgelte. Den Gesamtvertrag Schulbuch (kommerzielle Zwecke) finden Sie
hier.
Die Ausschüttung erfolgt entsprechend den von den Verlegern gemeldeten Verkaufszahlen (Österreich) bzw. Auflagen (Deutschland). Meldungen der Bezugsberechtigten sind nicht erforderlich.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Ewa Skoczen.