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Senderecht

In Österreich entspricht es der Tradition, dass das Senderecht durch die Autoren und Verlage selbst wahrgenommen wird, weswegen wir uns in diesem Bereich einer Wahrnehmung enthalten.

Diese Rechte werden jedoch im Wahrnehmungsvertrag eingeräumt, damit wir unsere Bezugsberechtigten auch in Deutschland und in der Schweiz vertreten können, wo die Senderechte an nicht dramatischen Werken (zum Teil) von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März