Senderecht

In Österreich entspricht es der Tradition, dass das Senderecht durch die Autoren und Verlage selbst wahrgenommen wird, weswegen wir uns in diesem Bereich einer Wahrnehmung enthalten.

Diese Rechte werden jedoch im Wahrnehmungsvertrag eingeräumt, damit wir unsere Bezugsberechtigten auch in Deutschland und in der Schweiz vertreten können, wo die Senderechte an nicht dramatischen Werken (zum Teil) von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.