Ton- und Bildtonträger
Die Literar-Mechana nimmt die mechanischen Vervielfältigungsrechte durch Lizenzerteilung an Produzenten wahr. Entsprechend den von den Produzenten eingereichten Erzeugungsprogrammen werden die Lizenzgebühren für jeden Ton- bzw. Bildtonträger nach den von den internationalen Dachverbänden vereinbarten Tarifbestimmungen berechnet. Meldungen der Bezugsberechtigten dienen der Kontrolle und Ergänzung.
Die kollektive Wahrnehmung hat sich international jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchgesetzt. Das liegt an der im Vergleich zur Musik geringen Anzahl von Produktionen, aber auch an der Überschaubarkeit der Anzahl der Produzenten, die auf diesem Gebiet tätig werden. Die Lizenzen werden daher grundsätzlich von der Literar-Mechana nach Rücksprache vergeben.
Die auf die Bezugsberechtigten entfallenden Gelder schütten wir zu den Abrechnungsperioden im Juni (Hauptabrechnung) und Dezember (Nachverrechnung) aus.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Claudia Lehner.