Wahrnehmungsvertrag für Musiknoten
Wenn Sie
von Musiknoten sind und bereits Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, wenn Sie
- Verlag oder
- Rechtsnachfolger nach solchen Personen
sind, sind Sie bei uns richtig.
Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages übertragen Sie uns die Wahrnehmung ganz bestimmter Rechte an Ihren Werken. Wir sind aufgrund dieses Vertrages berechtigt, in sehr beschränkten Bereichen, z.B.
- Schulbuch und
- Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Kirchen
im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür das Entgelt einzuheben bzw. für Sie die Ihnen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehenden Vergütungsansprüche in den Bereichen
- Reprographievergütung und
- Bibliothekstantieme
geltend zu machen.
Der Beitritt zur Literar-Mechana kostet einmalig jeweils € 10,-. Es entstehen keine Folgekosten.
Beitreten kann grundsätzlich jeder Urheber bzw. Verleger, der
- österreichischer Staatsbürger ist oder seinen
- ordentlichen Wohnsitz bzw. seinen Sitz in Österreich hat.
Angehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Wir sind durch
Gegenseitigkeitsverträge mit zahlreichen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt verbunden. Es bestehen derzeit z.B. Gegenseitigkeitsverträge mit Deutschland und der Schweiz. Dadurch sind unsere Bezugsberechtigten auch im Ausland vertreten, ebenso ist das ausländische Repertoire auch in Österreich repräsentiert.