Wahrnehmungsvertrag für Musiknoten

Wenn Sie

  • Autor oder
  • Komponist

von Musiknoten sind und bereits Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, wenn Sie

  • Verlag oder
  • Rechtsnachfolger nach solchen Personen

sind, sind Sie bei uns richtig.

Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages übertragen Sie uns die Wahrnehmung ganz bestimmter Rechte an Ihren Werken. Wir sind aufgrund dieses Vertrages berechtigt, in sehr beschränkten Bereichen, z.B.

  • Schulbuch und
  • Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Kirchen

im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür das Entgelt einzuheben bzw. für Sie die Ihnen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehenden Vergütungsansprüche in den Bereichen

  • Reprographievergütung und
  • Bibliothekstantieme

geltend zu machen.

Der Beitritt zur Literar-Mechana kostet einmalig jeweils € 10,-. Es entstehen keine Folgekosten.

Beitreten kann grundsätzlich jeder Urheber bzw. Verleger, der

  • österreichischer Staatsbürger ist oder seinen
  • ordentlichen Wohnsitz bzw. seinen Sitz in Österreich hat.

Angehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Wir sind durch  Gegenseitigkeitsverträge mit zahlreichen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt verbunden. Es bestehen derzeit z.B. Gegenseitigkeitsverträge mit Deutschland und der Schweiz. Dadurch sind unsere Bezugsberechtigten auch im Ausland vertreten, ebenso ist das ausländische Repertoire auch in Österreich repräsentiert.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.