Wahrnehmungsvertrag für Sprachwerke
Wenn Sie
- Schriftsteller
- Übersetzer
- Drehbuchautor
- wissenschaftlicher Autor oder
- Journalist
sind und bereits Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, wenn Sie
- Verlag oder
- Rechtsnachfolger nach einem Urheber literarischer Sprachwerke
sind, sind Sie bei uns richtig.
Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages übertragen Sie uns die Wahrnehmung ganz bestimmter Rechte an Ihren Werken. Wir sind aufgrund dieses Vertrages berechtigt, im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür Entgelt einzuheben.
Der Beitritt zur Literar-Mechana kostet einmalig € 20,-. Es entstehen keine Folgekosten.
Beitreten kann grundsätzlich jeder Urheber bzw. Verleger, der
- österreichischer Staatsbürger ist oder seinen
- ordentlichen Wohnsitz bzw. seinen Sitz in Österreich hat.
Angehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Wir sind durch
Gegenseitigkeitsverträge mit zahlreichen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt verbunden. Dadurch sind unsere Bezugsberechtigten auch im Ausland vertreten, ebenso ist das ausländische Repertoire auch in Österreich repräsentiert.
Für die Tantiemenausschüttung benötigen wir teilweise Ihre Mithilfe. Bitte beachten Sie die Hinweise und Meldefristen in den einzelnen Sparten (Meldungen).
Wahrnehmungsvertrag neu (Juni 2009)
Als Literar-Mechana Mitglied haben Sie zugleich mit der Hauptabrechnung im Juni 2009 eine neue Version des Wahrnehmungsvertrages erhalten. Bitte retournieren Sie diesen (allenfalls gemeinsam mit dem Google-Einzelauftrag) unterschrieben an uns.
Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, können Sie diese hier auf unserer Homepage abrufen. Auf Anfrage senden wir Ihnen den neuen Wahrnehmungsvertrag auch gerne zu. Der neue Wahrnehmungsvertrag enthält keine Änderungen im Hinblick auf die von Ihnen bereits eingeräumten Rechte, sondern dient überwiegend einer notwendigen Anpassung und Klarstellung an Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. an die Praxis der Literar-Mechana insbesondere nach dem Zusammenschluss mit der LVG. Informationen zu Umfang und Inhalt der Änderungen erhalten Sie hier!
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen: Dr. Sandra Csillag und Mag. Gernot Schödl.