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Wahrnehmungsvertrag für Sprachwerke

Wenn Sie

  • Schriftsteller
  • Übersetzer
  • Drehbuchautor
  • wissenschaftlicher Autor oder
  • Journalist

sind und bereits Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, wenn Sie

  • Verlag oder
  • Rechtsnachfolger nach einem Urheber literarischer Sprachwerke

sind, sind Sie bei uns richtig.

Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages übertragen Sie uns die Wahrnehmung ganz bestimmter Rechte an Ihren Werken. Wir sind aufgrund dieses Vertrages berechtigt, im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür Entgelt einzuheben.

Der Beitritt zur Literar-Mechana kostet einmalig € 20,-. Es entstehen keine Folgekosten.

Beitreten kann grundsätzlich jeder Urheber bzw. Verleger, der

  • österreichischer Staatsbürger ist oder seinen
  • ordentlichen Wohnsitz bzw. seinen Sitz in Österreich hat.

Angehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Wir sind durch  Gegenseitigkeitsverträge mit zahlreichen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt verbunden. Dadurch sind unsere Bezugsberechtigten auch im Ausland vertreten, ebenso ist das ausländische Repertoire auch in Österreich repräsentiert.

Für die Tantiemenausschüttung benötigen wir teilweise Ihre Mithilfe. Bitte beachten Sie die Hinweise und Meldefristen in den einzelnen Sparten (Meldungen).

Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen: Dr. Sandra Csillag und Mag. Michael Kavouras.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März