Reprographie

Zeitungsjournalisten

Als Journalist schaffen Sie regelmäßig Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dabei sorgen Sie für die Erstveröffentlichung selbst, mit der wir nichts zu tun haben. Erst wenn Ihr Artikel zum eigenen Gebrauch im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vervielfältigt wird – und somit eine Zweitnutzung vorliegt – beginnt unser Tätigkeitsbereich.

Inland

Um an der Ausschüttung teilzunehmen, müssen Sie jährlich bis zum 31. März melden, für welche österreichischen Medien Sie in welchem Umfang geschrieben haben. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Rahmen der darauf folgenden Hauptabrechnung.

Ausland

Auch Veröffentlichung von Beiträgen in Deutschen und Schweizer Medien bzw. des übrigen Auslands können bis spätestens 31. Jänner gemeldet werden.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.