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Reprographie

Zeitungsjournalisten

Als Journalist schaffen Sie regelmäßig Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dabei sorgen Sie für die Erstveröffentlichung selbst, mit der wir nichts zu tun haben. Erst wenn Ihr Artikel zum eigenen Gebrauch im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vervielfältigt wird – und somit eine Zweitnutzung vorliegt – beginnt unser Tätigkeitsbereich.

Inland

Um an der Ausschüttung teilzunehmen, müssen Sie jährlich bis zum 31. März melden, für welche österreichischen Medien Sie in welchem Umfang geschrieben haben. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Rahmen der darauf folgenden Hauptabrechnung.

Ausland

Auch Veröffentlichung von Beiträgen in Deutschen und Schweizer Medien bzw. des übrigen Auslands können bis spätestens 31. Jänner gemeldet werden.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März