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Reprographie

Skripten

Auch als Autor von Skripten schaffen Sie Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Wenn diese mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung). Diesen Anspruch nehmen wir für Sie wahr.

Um an der Ausschüttung teilzunehmen ist eine Meldung bis zum 28. Februar erforderlich, welche Skripten Sie in welchem Umfang geschrieben haben. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Rahmen der darauf folgenden Hauptabrechnung (erstmals 2009).

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März