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Reprographie

Schulbuch

Auch als Autor von Schulbüchern schaffen Sie Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Wenn diese mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung). Diesen Anspruch nehmen wir für Sie wahr.

Um an der Ausschüttung teilzunehmen ist eine Meldung bis zum 31.3. erforderlich, welche in Österreich erschienenen Schulbücher von Ihnen selbst verfasst worden sind. Die Abrechnung und Überweisung ist für Sommer 2011 vorgesehen.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März