KustHatRecht Homepage

Kabel-TV Entgelt und Mobile-TV


Mobile-TV

Der integralen Weitersendung von Rundfunkprogrammen mit Hilfe von Leitungen (Kabel-TV) ist jene über Kommunikationsnetze (Mobile-TV, Handy-TV) gleichzustellen.

Die Erteilung von Werknutzungsbewilligungen für die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Weitersendung von Fernsehsendungen über Kommunikationsnetze durch die Verwertungsgesellschaften Literar-Mechana, VDFS und VBK an Telekommunikationsanbieter, sowie die Regelung der Höhe und der Abrechnung des zu entrichtenden Entgeltes wurde in  Gesamtverträgen mit dem Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen (Wirtschaftskammer Österreich) geregelt.

Diese sehen im Vergleich zum Tarif Kabel-TV begünstigte  Tarife vor. Die Literar-Mechana nimmt für sämtliche der genannten Gesellschaften das Inkasso wahr.

Als Anbieter von Mobile-TV benötigen Sie für das Weiterleiten von Programmen entsprechende Werknutzungsbewilligungen, die wir Ihnen in Einzelverträgen einräumen.

Bitte kontaktieren Sie uns und wir senden Ihnen die Verträge per Post zu.

Kontakt

Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen: Adelheid Pap, Mag. Michael Kavouras.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März