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Leerkassettenvergütung

Als Abgeltung des Rechts zur Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch (freie Werknutzung) von Werkstücken auf unbespieltem Trägermaterial soll der Urheber bzw. der Rechteinhaber einen Anspruch auf angemessene Vergütung (=Leerkassettenvergütung) haben.

Die Vergütung ist von denjenigen zu leisten, die Trägermaterial erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Die näheren Rahmenbedingungen und Modalitäten der Abwicklung sind in einem  Gesamtvertrag geregelt.

Das Inkasso nimmt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Verwertungsgesellschaften die Austro-Mechana – die Verwertungsgesellschaft für die mechanisch-musikalischen Rechte – für sämtliche beteiligten Gesellschaften wahr.

Nähere Informationen zur Leerkassettenvergütung (URA) finden Sie hier.

Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Michael Kavouras.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März