Leerkassettenvergütung
Als Abgeltung des Rechts zur Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch (freie Werknutzung) von Werkstücken auf unbespieltem Trägermaterial soll der Urheber bzw. der Rechteinhaber einen Anspruch auf angemessene Vergütung (=Leerkassettenvergütung) haben.
Die Vergütung ist von denjenigen zu leisten, die Trägermaterial erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Die näheren Rahmenbedingungen und Modalitäten der Abwicklung sind in einem
Gesamtvertrag geregelt.
Das Inkasso nimmt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Verwertungsgesellschaften die Austro-Mechana – die Verwertungsgesellschaft für die mechanisch-musikalischen Rechte – für sämtliche beteiligten Gesellschaften wahr.
Nähere Informationen zur Leerkassettenvergütung (URA) finden Sie hier.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Michael Kavouras.