Leerkassettenvergütung

Als Abgeltung des Rechts zur Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch (freie Werknutzung) von Werkstücken auf unbespieltem Trägermaterial soll der Urheber bzw. der Rechteinhaber einen Anspruch auf angemessene Vergütung (=Leerkassettenvergütung) haben.

Die Vergütung ist von denjenigen zu leisten, die Trägermaterial erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Die näheren Rahmenbedingungen und Modalitäten der Abwicklung sind in einem  Gesamtvertrag geregelt.

Das Inkasso nimmt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Verwertungsgesellschaften die Austro-Mechana – die Verwertungsgesellschaft für die mechanisch-musikalischen Rechte – für sämtliche beteiligten Gesellschaften wahr.

Nähere Informationen zur Leerkassettenvergütung (URA) finden Sie hier.

Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Gernot Schödl.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.