Musiknoten
Im Urheberrechtsgesetz ist die Verwendung von Notationen in Schulbüchern geregelt.
In der Regel sind es Schulbuchverlage, die Schulbücher vervielfältigen und verbreiten. Sie haben vor der Vervielfältigung und Verbreitung von unserer Gesellschaft die entsprechende Bewilligung einzuholen. Wir haben mit der zuständigen Interessenvertretung für den Bereich Musiknoten Gesamtverträge geschlossen. Den Gesamtvertrag Musiknoten (kommerzielle Zwecke) finden Sie
hier.
Auf Basis dieser Gesamtverträge schließen wir mit Ihnen Einzelverträge. In diesen räumen wir Ihnen die für die Verwendung von Musiknoten erforderlichen Werknutzungsbewilligungen ein.
Aufgrund Ihrer Meldungen stellen wir entsprechende Rückmeldungen aus, die die Beträge enthalten, die für die Werknutzung zu leisten sind.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Ewa Skoczen.