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Musiknoten

Im Urheberrechtsgesetz ist die Verwendung von Notationen in Schulbüchern geregelt.

In der Regel sind es Schulbuchverlage, die Schulbücher vervielfältigen und verbreiten. Sie haben vor der Vervielfältigung und Verbreitung von unserer Gesellschaft die entsprechende Bewilligung einzuholen. Wir haben mit der zuständigen Interessenvertretung für den Bereich Musiknoten Gesamtverträge geschlossen. Den Gesamtvertrag Musiknoten (kommerzielle Zwecke) finden Sie  hier.

Auf Basis dieser Gesamtverträge schließen wir mit Ihnen Einzelverträge. In diesen räumen wir Ihnen die für die Verwendung von Musiknoten erforderlichen Werknutzungsbewilligungen ein.

Aufgrund Ihrer Meldungen stellen wir entsprechende Rückmeldungen aus, die die Beträge enthalten, die für die Werknutzung zu leisten sind.

Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Ewa Skoczen.



Lieder und Liedtexte im Gemeindegesang

Zu den Wahrnehmungsbereichen der Literar-Mechana in Österreich zählt auch die Lizenzierung von Vervielfältigungen von Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen.

Bitte schließen Sie mit uns einen Einzelvertrag. In diesem räumen wir Ihnen die für die Verwendung von Lieder und Liedtexten erforderlichen Werknutzungsbewilligungen ein.

Vergütungshöhe


Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Michael Kavouras.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März