Öffentliche Vorträge und öffentliche Wiedergabe
Als Veranstalter von öffentlichen Vorträgen (Lesungen) oder wenn Sie Fernsehen, Radio oder CDs z.B. in Gaststätten öffentlich wiedergeben wäre es für Sie unmöglich, jeden Urheber oder Rechteinhaber auszuforschen und die Rechte von diesen entsprechend einzuholen. Daher gibt es Verwertungsgesellschaften, die diese Rechte für die Urheber kollektiv wahrnehmen.
Die Literar-Mechana verwaltet die Rechte des öffentlichen Vortrags und der öffentlichen Wiedergabe. Damit Sie sich nicht an mehrere Gesellschaften wenden müssen, haben wir der AKM das Inkasso in diesen Bereichen übertragen.
Nähere Infos finden Sie hier.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Barbara Sifkovits.