Betreibervergütung
Allgemeine Informationen
Wir haben mit den Interessenvertretungen der Betreiber von Kopiergeräten im Jahr 1996 einen
Gesamtvertrag geschlossen. Dieser Vertrag gilt für all jene reprographischen Betriebe, die Kopiergeräte entgeltlich bereithalten, wobei dazu auch Betriebe zählen, deren Tätigkeitsschwerpunkt nicht ausschließlich auf dem Kopieren liegt.
Der Gesamtvertrag sieht vor, dass an unsere Gesellschaft bestimmte Vergütungen dafür zu leisten sind, dass Kopiergeräte entgeltlich bereitgehalten werden. Die Höhe der Vergütungen ist abhängig vom Standort, der Leistungsstärke der Geräte, des hauptsächlichen Geschäftszweckes des Betriebes sowie davon, ob es sich um ein S/W-Gerät oder einen Farbkopierer handelt.
Vergütungshöhe
Der begünstigte Tarif enthält bereits einen entsprechenden Nachlass für alle Kammermitglieder. Er gilt daher nicht für Nichtmitglieder und auch nicht für diejenigen Betriebe, die ihren Meldepflichten trotz Mahnung nicht nachkommen. In diesem Fall gilt der autonome Tarif. Dieser wurde von uns im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart.
Meldung & Zahlung
Als Betreiber von Kopiergeräten haben Sie uns jedes Jahr im Vorhinein spätestens bis zum 31. Jänner Ihren Gerätestand bekannt zu geben (Gerätemeldung).
Für das Ausstellen der Rechnungen benötigen wir Angaben über
- Standort Ihres Betriebes/der Geräte
- Geräteklasse
- Kopierformate und Farbkopiertauglichkeit
- Tag der Inbetriebnahme oder Außerbetriebstellung
- Gesamtanzahl der am jeweiligen Standort bereitgehaltenen Geräte.
Betreiben Sie keine Kopiergeräte, obwohl Ihre Gewerbeberechtigung das Herstellen von Kopien umfasst, benötigen wir von Ihnen dennoch eine Nullmeldung. Stichprobenweise erfolgt die Kontrolle durch einen unserer Revisoren.
Auf Basis Ihrer Gerätemeldung stellen wir eine Jahresrechnung aus, die je zu einem Viertel am 15. März, am 15. Juni, am 15. September und am 15. Dezember zur Zahlung fällig ist. Sollten Sie in Zahlungsverzug geraten, berechnen wir Zinsen in Höhe von 3% über der Bankrate. überdies wird die gesamte Jahresrechnung sofort zur Bezahlung fällig.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Adelheid Pap.