Schulbuchvergütung

Im Urheberrechtsgesetz ist der Abdruck von Texten aus anderen Büchern, Zeitungen oder sonstigen Quellen in Schulbüchern geregelt.

In der Regel sind es Schulbuchverlage, die Schulbücher vervielfältigen und verbreiten. Sie haben vor der Vervielfältigung und Verbreitung von unserer Gesellschaft die entsprechende Bewilligung einzuholen. Wir haben mit der zuständigen Interessenvertretung für den Bereich Sprachwerke Gesamtverträge geschlossen. Den Gesamtvertrag Schulbuch (kommerzielle Zwecke) finden Sie  hier.

Auf Basis dieser Gesamtverträge schließen wir mit Ihnen Einzelverträge. In diesen räumen wir Ihnen die für die Verwendung von Texten erforderlichen Werknutzungsbewilligungen ein.

Aufgrund Ihrer Meldungen stellen wir entsprechende Rückmeldungen aus, die die Beträge enthalten, die für die Werknutzung zu leisten sind.


Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Ewa Skoczen.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.