Ton- und Bildtonträger

Als Produzent von Ton- und/oder Bildtonträgern stoßen Sie in Österreich auf eine Besonderheit: die Wahrnehmung von Ton- und Bildtonträgerlizenzen (der mechanischen Vervielfältigungsrechte) an Sprachwerken erfolgt für unsere Mitglieder zwar über unsere Gesellschaft, jedoch nicht kollektiv.

Wir werden in diesem Bereich als Agentur für unsere Bezugsberechtigten tätig und halten mit ihnen Rücksprache, ob sie einer mechanischen Vervielfältigung in der geplanten Form zustimmen.

Sollten die Rechteinhaber nicht zu unseren Mitgliedern zählen, vermitteln wir Sie gerne an diese weiter.

Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Claudia Lehner.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.