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Verlagsverträge

Als Urheber eines Sprachwerks räumen Sie dem Verlag in einem Verlagsvertrag neben dem Hauptrecht (Verlagsrecht: Vervielfältigung und Verbreitung) in der Regel auch umfassende (buchnahe und buchferne) Nebenrechte ein. Der Urheber und der Verlag müssen sich darüber einigen, welche Nutzungsrechte von der Einräumung betroffen sind, für welchen räumlichen und zeitlichen Wirkungsbereich sie gelten sollen und vieles mehr. Auch hier gilt daher: „Drum prüfe wer sich ewig bindet“.

Die Literar-Mechana bietet ihren Mitgliedern kostenlos die Möglichkeit Urheberrechtsverträge (insbesondere Verlagsverträge) rechtlich prüfen zu lassen.

Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Michael Kavouras.

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März