Verlagsverträge

Als Urheber eines Sprachwerks räumen Sie dem Verlag in einem Verlagsvertrag neben dem Hauptrecht (Verlagsrecht: Vervielfältigung und Verbreitung) in der Regel auch umfassende (buchnahe und buchferne) Nebenrechte ein. Der Urheber und der Verlag müssen sich darüber einigen, welche Nutzungsrechte von der Einräumung betroffen sind, für welchen räumlichen und zeitlichen Wirkungsbereich sie gelten sollen und vieles mehr. Auch hier gilt daher: „Drum prüfe wer sich ewig bindet“.

Die Literar-Mechana bietet ihren Mitgliedern kostenlos die Möglichkeit Urheberrechtsverträge (insbesondere Verlagsverträge) rechtlich prüfen zu lassen.

Kontakt

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Gernot Schödl.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.