Werkeregister

Die Literar-Mechana führt ein Werkeregister, das der Eintragung unveröffentlichter Sprachwerke zu Beweiszwecken dient.

Die Richtlinien für das Werkeregister enthalten die Bedingungen, unter denen der Eintrag vorgenommen werden kann. Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag und kann im Falle von Urheberrechtsverletzungen als formelles Beweismittel herangezogen werden.

HINWEIS:   Das Urheberrecht entsteht - unabhängig von einer Eintragung im Werkeregister - mit dem Realakt der Schöpfung.


Kontakt

Sollten Sie uns persönlich besuchen wollen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.

Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Manuela Haas.

Fälligkeit Betreibervergütung 3.Quartal 15. Sep.

Fälligkeit Kabelentgelt 4.Quartal 10. Okt.

Meldungen Verlage Wissenschaft 15. Okt.

Meldungen Verlage Schulbuch 15. Okt.

Fälligkeit Akontozahlung Schulbuch 31. Oktober

Fälligkeit Geräte- und Druckervergütung 3.Quartal 31. Okt.

Nachverrechnung Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 3. Nov.

Fälligkeit Betreibervergütung 4.Quartal 15. Dez.