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Kommt das Geld von alleine? 

Nein, denn zuvor müssen Sie uns die Rechte an Ihren Werken in unseren Wahrnehmungsbereichen übertragen. Dies geschieht durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages.

Haben Sie einen solchen mit uns geschlossen, rechnen wir die Tantiemen teilweise eigenständig ab, indem wir die von uns für die Verteilung benötigten Daten selbst recherchieren. Teilweise sind wir auf Ihre Meldung angewiesen (bitte beachten Sie die Hinweise in den einzelnen Abteilungen).

Meldungen Autoren Skripten 28. Feb.

Meldungen Landesbildstellen 28. Feb.

Meldungen Kabelnetzbetreiber 1. März

Fälligkeit Betreibervergütung 1.Quartal 15. März

Inlandsmeldungen Fernsehen/Hörfunk 31. März

Schulbuchmeldung Musikedition 31. März

Schulbuchmeldung 31. März

Meldung der Neuerscheinungen (Schulbuch) 31. März