Was passiert mit den Geldern?
Wir sind nicht auf Gewinn gerichtet und ziehen daher von den Lizenzerträgen lediglich die entstandenen Verwaltungskosten (Kosten für Einhebung, Erfassung, Dokumentation und Verteilung) ab.
Die Spesenbelastung der Tantiemen der Literar-Mechana lag in den letzten Jahren jeweils zwischen 6% und 9%. Auslandstantiemen werden ohne Spesenabzug weiterverrechnet (Ausnahme: Bankspesen).
Anfang Juli jeden Jahres rechnen wir im Rahmen unserer Hauptabrechnung die Tantiemen für das vergangene Jahr ab. Im Dezember erfolgt dann eine Nachverrechnung.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, feste Regeln aufzustellen, die ein willkürliches Vorgehen bei der Aufteilung ausschließen und dem Grundsatz entsprechen, dass das Schaffen hochwertiger Werke zu fördern ist. Die festen Regelungen haben wir in Gestalt unserer
Verteilungsbestimmungen geschaffen.
Diese legen fest, wie die einzelne Werknutzung abzurechnen ist. Dabei wird grundsätzlich nutzungsbezogen abrechnet. Dies geschieht in Bereichen, in denen der konkrete Nutzungsvorgang mit vernünftigem Aufwand erfasst werden kann.
Bei Massennutzungen ersetzen Vermutungen einer wahrscheinlichen Nutzung die Kontrolle des Nutzungsvorgangs. So wird z.B. im Bereich der Öffentlichen Wiedergabe nicht jede Gaststätte, mit der ein Einzelvertrag geschlossen worden ist, das genaue Ablaufprogramm vorlegen, und diese unzähligen Nutzungen müssen nicht eigens von uns erfasst werden. Vielmehr knüpfen wir hier an den Sendevorgang im Fernsehen oder Hörfunk an, wobei wir vermuten, dass die Sendungen auch öffentlich wiedergegeben werden.