Geschichte der Literar-Mechana
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine literarische Verwertungsgesellschaft wurden 1936 geschaffen. Sie führten zur Gründung der LVG. Das Gesetz sah eine treuhändige Verwaltung der Sende- und Vortragsrechte vor. Tatsächlich werden die Senderechte in Österreich von Autoren bzw. Verlegern selbst wahrgenommen. In Deutschland und in der Schweiz hingegen werden die Senderechte an nicht-dramatischen Werken (zum Teil) von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Deshalb wurden diese Rechte im Wahrnehmungsvertrag der LVG eingeräumt.
Im Jahr 1959 erfolgte die Gründung der Literar-Mechana, um die mechanischen Vervielfältigungsrechte kollektiv wahrnehmen zu können. Dies war notwendig, da die LVG diese Rechte aufgrund der gesetzlichen Beschränkung ihres Wahrnehmungsbereichs nicht übernehmen konnte. Die Agenden beider Gesellschaften wurden in einem gemeinsamen Büro unter einer Geschäftsleitung geführt.
Zum 31.12.2006 haben sich LVG und Literar-Mechana zusammengeschlossen. Sämtliche Agenden werden seit dem 1.1.2007 nur mehr von der Literar-Mechana besorgt. Damit können die Arbeitsprozesse weiter gestrafft und eine Kosten sparende Verwaltung dauerhaft gewährleistet werden.