Gerätevergütung
Wir haben mit den zuständigen Interessenvertretungen (Fachverbänden) einen ab 01.01.2018 geltenden neuen Gesamtvertrag Gerätevergütung geschlossen, welcher den Gesamtvertrag Gerätevergütung vom 20. Dezember 1996, den Rahmenvertrag Druckervergütung vom 31. Juli 2006 und die damit verbundenen Sondervereinbarungen (z.B. betreffend Scanner) ersetzt. Dieser Gesamtvertrag sieht vor, dass für das erstmalige Inverkehrbringen von Vervielfältigungsgeräten bestimmte Vergütungen zu leisten sind, deren Höhe von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gerätes abhängt (Tarif). Diesem Gesamtvertrag, dem eine generelle Bindungswirkung zukommt, kann jeder Hersteller, Importeur bzw. Lieferant von Vervielfältigungsgeräten durch Abschluss eines Einzelvertrages beitreten.
Der im Gesamtvertrag geregelte Tarif gilt sowohl für Mitglieder und Nichtmitglieder der Fachverbände als auch für Firmen mit und ohne Einzelvertrag mit uns. Als Gesamt- und Einzelvertragspartner genießt ein Unternehmen allerdings verschiedene Vorteile, unter anderem im Hinblick auf die Schad- und Klagloshaltung gegenüber Ansprüchen Dritter, die Melde- und Zahlungsfrist, die Zuschläge für unrichtige und/oder unvollständige Meldungen sowie die Höhe der Kosten einer allfälligen Prüfung seiner Rechnungslegung.
Wir inkassieren die Vergütungen auch stellvertretend für die Verwertungsgesellschaft Bildrecht – für Werke der bildenden Künste.
Vergütungspflichtige Geräte
- Kopiergeräte
- Laser-Multifunktionsgeräte
- Scanner
- Faxgeräte
- Tintenstrahldrucker
- Laserdrucker
- Tintenstrahl-Multifunktionsgeräte
Vergütungshöhe
Den aktuell geltenden Tarif finden Sie hier.
Die Beträge sind nach dem Index der Verbraucherpreise 2017 wertgesichert, werden jährlich am 1. Dezember neu berechnet und sind ab dem 1. Jänner des Folgejahres wirksam.
Tarifentwicklung Gerätevergütung
Meldung & Zahlung
Im Gesamtvertrag ist vereinbart, dass Sie als Importeur von Geräten für jedes Kalenderquartal längstens bis zum Ende des jeweils folgenden Kalendermonats über die erstmals im Inland in Verkehr gebrachten vergütungspflichtigen Geräte an uns Rechnung legen müssen (Sammelmeldungen Geräte).
Zugleich ist eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes auszustellen und die Vergütung durch Überweisung auf das Bankkonto unserer Gesellschaft zu bezahlen. Im Verzugsfall werden gemäß den Regelungen des Zahlungsverzugsgesetzes (ZVG) 2013 ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9,2% über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz verrechnet.
Die Gerätevergütung melden Sie bitte online.
Gerätevergütung Rückforderung
Wird ein Vervielfältigungsgerät vor der Veräußerung an den Letztverbraucher ins Ausland ausgeführt, kann die geleistete Gerätevergütung von der Literar-Mechana zurückgefordert werden.
Detaillierte Informationen zur Rückforderung der Gerätevergütung finden Sie hier
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: