Beitritt
Beitreten kann grundsätzlich jede/r Urheber/in bzw. Verleger/in, die/der
- österreichische/r Staatsbürger/in ist oder ihren/seinen
- ordentlichen Wohnsitz bzw. seinen Sitz in Österreich hat.
Angehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Wenn Sie als Schriftsteller/in, Übersetzer/in, Drehbuchautor/in, wissenschaftliche Autor/in oder Journalist/in bereits
Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, können Sie uns beitreten.
Wenn Sie als Autor/in oder Komponist/in von Musiknoten bereits Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, können
Sie uns ebenfalls beitreten.
Auch für Verleger/innen oder Rechtsnachfolger/innen nach einer/einem Urheber/in von literarischen Sprachwerken oder Musiknoten ist
ein Beitritt möglich.
Damit wir bestimmte Rechte für Sie treuhänderisch wahrnehmen können, ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich. Wir sind durch Gegenseitigkeitsverträge auch mit zahlreichen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt verbunden.
Dadurch sind unsere Bezugsberechtigten auch im Ausland vertreten, ebenso ist das ausländische Repertoire auch in Österreich repräsentiert.
Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, ersuchen wir Sie uns zusätzlich auch das Umsatzsteuerblatt zukommen zu lassen. Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland benötigen eine Quellensteuerentlastung.
Für die Tantiemenausschüttung benötigen wir teilweise Ihre Mithilfe. Bitte beachten Sie die Hinweise und Meldefristen in den einzelnen Sparten.
Änderungen der Stammdaten
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns über geänderte Kontaktdaten und Kontodaten zeitnah informieren um Postretouren und Fehlüberweisungen zu vermeiden. Geben Sie bitte Änderungen der Stammdaten schriftlich bekannt.
Details zum Umgang mit den vertraglich übermittelten personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.