Beitritt
Beitreten kann grundsätzlich jede/r Urheber/in bzw. Verleger/in, die/der
- österreichische/r Staatsbürger/in ist oder ihren/seinen
- ordentlichen Wohnsitz bzw. seinen Sitz in Österreich hat.
Angehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Wenn Sie als Schriftsteller/in, Übersetzer/in, Drehbuchautor/in, wissenschaftliche Autor/in oder Journalist/in bereits Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, können Sie uns beitreten.
Wenn Sie als Autor/in oder Komponist/in von Musiknoten bereits Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen haben, können Sie uns ebenfalls beitreten.
Auch für Verleger/innen oder Rechtsnachfolger/innen nach einer/einem Urheber/in von literarischen Sprachwerken oder Musiknoten ist ein Beitritt möglich.
Damit wir bestimmte Rechte für Sie treuhänderisch wahrnehmen können, ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich. Wir sind durch Gegenseitigkeitsverträge auch
mit zahlreichen Verwertungsgesellschaften auf der ganzen Welt
verbunden. Dadurch sind unsere Bezugsberechtigten auch im Ausland
vertreten, ebenso ist das ausländische Repertoire auch in Österreich
repräsentiert.
Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, ersuchen wir Sie uns zusätzlich auch das Umsatzsteuerblatt zukommen zu lassen. Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland benötigen eine Quellensteuerentlastung.
Für die Tantiemenausschüttung benötigen wir teilweise Ihre Mithilfe.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Meldefristen in den einzelnen
Sparten.
Bitte beachten Sie, dass wir Tantiemenbeträge erst dann
auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf Ihrem Tantiemenkonto aufgebucht
sind. Sobald dies der Fall ist, wird das Guthaben bei der
nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Einen Kontoauszug
erhalten Sie aber unabhängig von der Höhe Ihres Guthabens bei jeder
Abrechnung. Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber
auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an Michaela Schwab oder Sylvia Hartmann. |
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns über geänderte Kontaktdaten und
Kontodaten zeitnah informieren um Postretouren und Fehlüberweisungen zu
vermeiden. Geben Sie bitte Änderungen der Stammdaten schriftlich bekannt.
Details zum Umgang mit den vertraglich übermittelten personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.