Werknutzungsbewilligungen für Werke von Nicht-Bezugsberechtigten
Im Urheberrechtsgesetz sind bestimmte Werknutzungen definiert, für die keine explizite Zustimmung durch die Rechteinhaber/innen notwendig ist, die dessen ungeachtet jedoch für die Nutzer/innen entgeltpflichtig sind. Die Lizensierung und Abrechnung hierfür erfolgt über die Verwertungsgesellschaften.
Aufgrund dieses Lizenzmechanismus, der auch Außenseiter/innen einschließt, dürfen die Werknutzungsbewilligungen von den Verwertungsgesellschaften nicht nur für Werke ihrer ordentlichen Mitglieder (Bezugsberechtigte), sondern auch von Nicht-Bezugsberechtigten eingeräumt werden.
Nicht-Bezugsberechtigten kommen jedoch in Hinsicht auf die Lizenzbedingungen, die Tarife und die eingehobenen Entgelte dieselben Rechte und Pflichten wie den bezugsberechtigten Mitgliedern zu.
Die Literar-Mechana übernimmt diese Art der Lizensierungen für Nicht-Bezugsberechtigte in folgenden Bereichen: