Ton- und Bildtonträger
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Mechanische Vervielfältigung
- Speichermedienvergütung
Videokassetten/DVD-Verleih
In Österreich besteht seit 1.1.1994 für das Verleihen von Werkstücken (Ton- und Bildtonträger) ein Vergütungsanspruch. Das Vermieten ist seit 1.1.1995 ein Ausschließungsrecht, d.h. nur mit Zustimmung der/des Urheber/in/s erlaubt.
Deutschland: Für alle aktuellen Verleihfilme, die in Deutschland in den einschlägigen Katalogen geführt und durch Video-Shops vermietet werden, fallen Tantiemen an.
Meldungen Urheber/innen
Die Literar-Mechana vergibt Lizenzen nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit dem Bezugsberechtigten, ausgenommen wenn ein Rundfunkveranstalter der Produzent ist.
Meldungen der Bezugsberechtigten dienen der Kontrolle und Ergänzung.
Videokassetten / DVD-Verleih Deutschland
Gemeldet werden können Drehbuch, Roh- und Synchronübersetzung, Bearbeitung, Adaption, Untertitel, Fachtext etc. Bitte beachten Sie das Merkblatt Video. Fordern Sie bitte die entsprechenden Meldeformulare an oder nutzen Sie das Online-Meldesystem unserer deutschen Schwestergesellschaft VG Wort.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Petra Rauch-Schmithausen