Ton- und Bildtonträger
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Mechanische Vervielfältigung
- Speichermedienvergütung
Videokassetten/DVD-Verleih
In Österreich besteht seit 1.1.1994 für das Verleihen von Werkstücken (Ton- und Bildtonträger) ein Vergütungsanspruch. Das Vermieten ist seit 1.1.1995 ein Ausschließungsrecht, d.h. nur mit Zustimmung der/des Urheber/in/s erlaubt.
Deutschland: Für alle aktuellen Verleihfilme, die in Deutschland in den einschlägigen Katalogen geführt und durch Video-Shops vermietet werden, fallen Tantiemen an.
Meldungen Urheber/innen
Die Literar-Mechana vergibt Lizenzen nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit dem Bezugsberechtigten, ausgenommen wenn ein Rundfunkveranstalter der Produzent ist.
Meldungen der Bezugsberechtigten dienen der Kontrolle und Ergänzung.
Videokassetten / DVD-Verleih Deutschland
Gemeldet werden können Drehbuch, Roh- und Synchronübersetzung, Bearbeitung, Adaption, Untertitel, Fachtext etc. Bitte beachten Sie das Merkblatt Video. Fordern Sie bitte die entsprechenden Meldeformulare an oder nutzen Sie das Online-Meldesystem unserer deutschen Schwestergesellschaft VG Wort.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Petra Rauch-Schmithausen
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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