Werknutzungsbewilligungen für nicht-verfügbare Werke
Die Literar-Mechana nimmt die Rechte der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung an nicht-verfügbaren verlegten Werken wahr, sofern sie zuletzt vor 30 Jahren erschienen sind.
Diese Werke dürfen von Einrichtungen des Kulturerbes nur dann genutzt werden, wenn zuvor von der Literar-Mechana eine entsprechende Bewilligung in Form eines Lizenzvertrags erworben worden ist. Aufgrund der besonderen gesetzlichen Regelung gilt die erteilte Bewilligung auch für „Außenseiter“, also für solche, die die Literar-Mechana nicht mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt haben.
Nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung zwischen Literar-Mechana und einer Einrichtung des Kulturerbes ist ein Widerspruch der Rechteinhabenden gegenüber der Literar-Mechana möglich. Die diesbezüglichen Listen der verwendeten Werke und deren Rechteinhabenden finden Sie entsprechend dem jeweiligen lizenzierten Digitalisierungsprojekt weiter unten. Weitere Details entnehmen Sie dem Informationsblatt.
Digitalisierungsprojekte
Digitalisierungsprojekt der Universität Innsbruck: 2019-2024
Kontakt
MMag. Winfried Edelmann