Beitritt Musiknoten
Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages übertragen Sie uns die Wahrnehmung ganz bestimmter Rechte an Ihren Werken. Wir sind aufgrund dieses Vertrages berechtigt, in sehr beschränkten Bereichen (z.B. Schulbuch und Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Kirchen) im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür das Entgelt einzuheben bzw. für Sie die Ihnen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehenden Vergütungsansprüche in den Bereichen Reprographievergütung und Bibliothekstantieme geltend zu machen.
Mehr Details entnehmen Sie bitte den Bedingungen für die Wahrnehmungsverträge. Weitere Erklärungen finden Sie im kommentierten Wahrnehmungsvertrag und Stammdatenblatt für Urheber/innen und Verlage).
Der Beitritt zur Literar-Mechana kostet einmalig € 10,-. Es entstehen keine Folgekosten.
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Für die Tantiemenausschüttung benötigen wir teilweise Ihre Mithilfe. Bitte beachten Sie die Hinweise und Meldefristen in den einzelnen Sparten.
Beitritt Musiknoten - Urheber/innen
Wenn Sie der Literar-Mechana beitreten wollen, senden Sie uns bitte folgende ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Formulare als Scan per Mail zu:
Wenn Sie Ihren Wahrnehmungsvertrag und das Stammdatenblatt mittels Handy-Signatur unterzeichnen, muss diese am Wahrnehmungsvertrag eingefügt werden. Am Stammdatenblatt genügt eine handschriftliche Signatur
Informationen zur Handy-Signatur finden Sie unter https://www.handy-signatur.at/hs2/.
Als Rechtsnachfolger/in benötigen Sie zusätzlich zum Wahrnehmungsvertrag das Stammdatenblatt für Rechtsnachfolger/innen.
Beitritt Musiknoten - Verlage
Wenn Sie der Literar-Mechana beitreten wollen, senden Sie uns bitte folgende ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Formulare als Scan per Mail zu: