Schulbuch und Skripten
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021
Änderung der Verteilungsbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass Meldungen im Bereich Wissenschaft künftig nur mehr über unser Online-Meldesystem und für Erscheinungen im Jahr 2022 erst wieder ab 1.9.2022 erfolgen können.
Am 16.12.2021 wurde eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes im Nationalrat beschlossen. Darin wird die „Verlegerbeteiligung“ neu geregelt. Die einschlägigen Bestimmungen sind am 1.1.2022 in Kraft getreten.
Die wesentliche Änderung ist, dass eine Verteilung in Hinkunft wieder grundsätzlich sowohl an den/die Autor/in als auch an den Verlag erfolgt, wenn dem Verlag die entsprechenden Rechte (insbesondere Vervielfältigungs-, Verbreitungsrecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, etc) an dem Werk eingeräumt worden sind, es sei denn die Parteien haben bei Einräumung des Rechts die Beteiligung des Verlags an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen ausgeschlossen. Bisher war dafür eine ausdrückliche Zustimmung aller Autor/inn/en erforderlich.
Die Gesetzesänderung ermöglicht Vereinfachungen sowohl bei der Abgabe Ihrer Meldungen als auch bei der Abwicklung der Verrechnung. Die Verteilungsbestimmungen wurden bereits entsprechend angepasst.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte in dem aktuellen Informationsblatt.
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Meldungen Urheber/innen
Schulbuch
Auch als Autor/in von Schulbüchern schaffen Sie Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Wenn diese mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung). Diesen Anspruch nehmen wir für Sie wahr.
Um an der Ausschüttung teilzunehmen ist eine Meldung bis zum 31. März erforderlich, welche in Österreich erschienenen Schulbücher von Ihnen selbst verfasst worden sind. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Juni/Juli anlässlich unserer Hauptabrechnung.
Weitere Details zur Meldung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Repro Schulbuch.
Für Schulbücher mit einem Erscheinungsdatum bis 31.12.2021 gilt das Informationsblatt gültig bis 31.12.2021.
Für Ihre Meldung benutzen Sie bitte das Meldeformular Repro Schulbuch.
Für Meldungen von Schulbüchern mit Erscheinungsdatum bis 31.12.2021 benutzen Sie das Meldeformular Repro Schulbuch gültig bis 31.12.2021.
Skripten
Auch als Autor/in von Skripten schaffen Sie Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Wenn diese mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung). Diesen Anspruch nehmen wir für Sie wahr.
Um an der Ausschüttung teilzunehmen ist eine Meldung bis zum 28. Februarerforderlich, welche Skripten Sie in welchem Umfang geschrieben haben. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Rahmen der darauf folgenden Hauptabrechnung.
Weitere Details zur Meldung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Repro Skripten.
Für Meldungen von Skripten mit Erscheinungsdatum bis 31.12.2021 gilt das Informationsblatt Repro Skripten gültig bis 31.12.2021.
Für Ihre Meldung benutzen Sie bitte das Meldeformular Repro Skripten. Für Meldungen mit Erscheinungsdatum bis 31.12.2021 verwenden Sie bitte das Meldeformular Repro Skripten gültig bis 31.12.2021.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter
Skripten: Petra Rauch-Schmithausen
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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