Öffentlicher Vortrag
Als Veranstalter von öffentlichen Vorträgen (Lesungen) oder wenn Sie Fernsehen oder DVDs, Radio oder CDs z.B. in Gaststätten öffentlich wiedergeben wäre es für Sie unmöglich, jede/n Urheber/in oder Rechteinhaber/in auszuforschen und die Rechte von diesen entsprechend einzuholen. Daher gibt es Verwertungsgesellschaften, die diese Rechte für die Urheber/innen kollektiv wahrnehmen.
Die Literar-Mechana verwaltet die Rechte des öffentlichen Vortrags und der öffentlichen Wiedergabe. Die AKM nimmt für die Literar-Mechana das Inkasso in diesem Bereich wahr, und zwar unabhängig davon, ob die Werke im Rahmen reiner Literaturveranstaltungen oder bei gemischten Veranstaltungen (Literatur und Musik) vorgetragen werden. Liest der Autor/die Autorin selbst ausschließlich eigene Werke, erfolgt kein Inkasso durch die AKM.
Für die Beteiligung von Textautor/inn/en und Verlagen an der Tantiemenausschüttung ist es unbedingt erforderlich, dass neben der Veranstaltung selbst auch die Programme der Veranstaltungen gemeldet werden.
Wissenswertes sowie die Möglichkeit der Meldung zum Öffentlichen Vortrag von Seiten der AKM finden Sie hier.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen: Adelheid Pap, MMag. Winfried Edelmann