Zeitungsjournalismus
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Meldungen Urheber/innen
Als Journalist/in schaffen Sie regelmäßig Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dabei sorgen Sie für die Erstveröffentlichung selbst, mit der wir nichts zu tun haben. Erst wenn Ihr Artikel zum eigenen Gebrauch im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vervielfältigt wird – und somit eine Zweitnutzung vorliegt – beginnt unser Tätigkeitsbereich.
Journalist/inn/en können, im Falle eines aktivierten Benutzer/innenkontos für unser Mitgliederportal LIME4YOU, ihre Meldungen über unser Online-Meldesystem bequem und zu jeder Zeit digital ausfüllen, speichern und an uns abschicken.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Benutzer/innenkonto im neuen Mitgliederportal LIME4YOU haben, gelangen Sie ausschließlich über LIME4YOU zum bestehenden Online-Meldesystem für Urheber/innen und können wie bisher in den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Journalismus und Wissenschaft online melden.
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Meldungen Inland
Um an der Ausschüttung teilzunehmen, müssen Sie jährlich bis zum 31. März oder bis zum 30. September melden, für welche österreichischen Medien Sie in welchem Umfang geschrieben haben. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Rahmen der darauf folgenden Hauptabrechnung oder Nachverrechnung.
Alle wichtigen Details entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Repro Presse.
Meldungen können, im Falle eines aktivierten Benutzer/innenkontos für unser Mitgliederportal LIME4YOU, über unser Online-Meldesystem abgegeben werden. Sollten Sie über keinen Online-Zugang verfügen, senden wir Ihnen Meldeformualre auf Anfrage gerne zu.
Meldungen Ausland
Auch Veröffentlichung von Beiträgen in Deutschen und Schweizer Medien bzw. des übrigen Auslands können bis spätestens 31. Jänner gemeldet werden.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen:
Meldungen Zeitungsjournalist/inn/en: Petra Rauch-Schmithausen
Mitgliederportal LIME4YOU: IT-Abteilung
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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