Zeitungsjournalismus
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Meldungen Urheber/innen
Als Journalist/in schaffen Sie regelmäßig Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dabei sorgen Sie für die Erstveröffentlichung selbst, mit der wir nichts zu tun haben. Erst wenn Ihr Artikel zum eigenen Gebrauch im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vervielfältigt wird – und somit eine Zweitnutzung vorliegt – beginnt unser Tätigkeitsbereich.
Journalist/inn/en können ihre Meldungen für österreichische Medien bequem und zu jeder Zeit über unser Online-Meldesystem ausfüllen, speichern und an uns abschicken.
Meldungen Inland
Um an der Ausschüttung teilzunehmen, müssen Sie jährlich bis zum 31. März melden, für welche österreichischen Medien Sie in welchem Umfang geschrieben haben. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Rahmen der darauf folgenden Hauptabrechnung.
Alle wichtigen Details entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Repro Presse.
Meldungen können über unser Online-Meldesystem abgegeben werden. Sollten Sie über keinen Online-Zugang verfügen, senden wir Ihnen Meldeformualre auf Anfrage gerne zu.
Meldungen Ausland
Auch Veröffentlichung von Beiträgen in Deutschen und Schweizer Medien bzw. des übrigen Auslands können bis spätestens 31. Jänner gemeldet werden.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen:
Meldungen Zeitungsjournalist/inn/en: Petra Rauch-Schmithausen
Online-Meldesystem: IT-Abteilung
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
|