Belletristik und Lyrik
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Bibliothekstantieme
- Öffentliche Vortrag (Lesungen)
- Reprographievergütung
- Schulbuch
- Senderecht
- Ton- und Bildtonträger
Meldungen Verlage
Meldungen durch die Bezugsberechtigten sind nicht erforderlich, können jedoch der Ergänzung und Kontrolle dienen.
Öffentliche Bibliothekstantieme Österreich
In diesem Bereich benötigen wir keine Meldung von Ihnen. Abgerechnet wird anhand der Entlehndaten der öffentlichen Bibliotheken, die an uns übermittelt werden.
Öffentliche Bibliothekstantieme Deutschland
Die VG WORT hebt unter anderem Vergütungen für Entlehnungen (Bibliothekstantieme) in Deutschland ein und schüttet diese an ihre Mitgliedsverlage aus. Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz haben alle Verlage seit dem Jahr 2021 daran wieder einen Beteiligungsanspruch. Österreichische Publikumsverlage mit Erscheinungen in den Bereichen Belletristik sowie Kinder- und Jugendliteratur erhalten für ihre gedruckten Bücher von der VG Wort dann eine Ausschüttung, wenn im Zuge von Erhebungen Ausleihen festgestellt werden konnten.
Voraussetzung dafür ist eine einmalige Meldung sämtlicher im Bereich Belletristik sowie Kinder- und Jugendliteratur relevanten Verlagserscheinungen. Diese Meldung kann wahlweise über das Internetportal T.O.M. der VG WORT oder – auf äußert komfortable Art und Weise – über das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) abgegeben werden. E-Books und sonstige digitale Veröffentlichungen können nicht für die Verlagsausschüttung gemeldet werden, sondern werden von der VG Wort – unter gewissen Voraussetzungen – lediglich im Bereich Texte im Internet (METIS) berücksichtigt.
Frist für die Abgabe einer Meldung ist jeweils der 31. Januar eines Jahres, um im selben Jahr an der Ausschüttung der VG WORT teilnehmen zu können.
Weitere Informationen dazu finden hier.
Reprographievergütung
Um eine gerechte Verteilung sicherzustellen, beauftragt die Literar-Mechana in regelmäßigen Abständen unabhängige Marktforschungsinstitute mit Untersuchungen. Die Beobachtungen liefern Marktdaten über den Anteil und die Struktur der urheberrechtlich relevanten Kopien am gesamten Kopiervolumen in Österreich.
Die Literar-Mechana hat entsprechend diesen Ergebnissen für die einzelnen Gruppen geschützter Vorlagen „Verteilungstöpfe“ gebildet, aus denen nach Grundsätzen, die auf der mehr als zehnjährigen Verteilungspraxis unserer deutschen Schwestergesellschaft VG Wort basieren, die entsprechenden Anteile ausbezahlt werden.
Öffentlicher Vortrag (Lesungen)
Veranstalter sind verpflichtet der AKM entsprechende Programmmeldungen zu erstatten. Die Meldungen der Bezugsberechtigten dienen der Ergänzung und Kontrolle.
Schulbuch
Die Ausschüttung erfolgt entsprechend den von den Verlagen gemeldeten Verkaufszahlen (Österreich) bzw. Auflagen (Deutschland).
So in Schulbüchern Ihres Verlagsprogramms fremde Texte oder Noten aufgenommen werden, finden Sie weitere Informationen hier.
Hörfunk und Fernsehen (Senderecht außerhalb Österreichs)
Nähere Informationen finden Sie im Bereich Hörfunk und Fernsehen.
Ton- und Bildtonträger
Nähere Informationen finden Sie im Bereich Ton- und Bildtonträger.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen:
Öffentliche Bibliothekstantieme Österreich: Elisabeth Bogensberger
Öffentliche Bibliothekstantieme Deutschland: Dr. Sandra Csillag
Reprographievergütung: Mag. Markus Hergeth
Öffentlicher Vortrag (Lesungen): Adelheid Pap
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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