Musiknoten
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Musiknoten für den Gemeindegesang im Gottesdienst
- Öffentliche Bibliothekstantieme
- Reprographievergütung
- Schulbuch
Meldungen Verlage
Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages übertragen Sie uns die Wahrnehmung ganz bestimmter Rechte an Ihren Werken. Wir sind aufgrund dieses Vertrages berechtigt, in sehr beschränkten Bereichen (z.B. Schulbuch, Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Kirchen) im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür für Sie die Ihnen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehenden Vergütungsansprüche geltend zu machen oder Werknutzungsbewilligungen zu erteilen.
In diesem Bereich benötigen wir keine Meldungen von Ihnen. Ergänzende Meldungen können aber der Kontrolle dienen.
So in Schulbüchern Ihres Verlagsprogramms fremde Texte oder Noten aufgenommen werden, finden Sie weitere Informationen hier.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Reprographievergütung, Bibliothekstantieme: Dr. Sandra Csillag
Gemeindegesang im Gottesdienst: MMag. Winfried Edelmann
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter