Hörfunk und Fernsehen
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Mechanisches Vervielfältigung (große und kleine Rechte)
- Öffentliche Wiedergabe (große und kleine Rechte)
- Öffentliche Wiedergabe in Schulen
- Rechte der Weitersendung (Kabel-TV, Mobile-TV und IP-TV)
- Speichermedienvergütung
Meldungen Urheber/innen
Die Werke, die im Fernsehen ausgestrahlt werden, können ganz unterschiedlicher Art sein. Eine Lesung eines Autors/einer Autorin ist anders zu bewerten als eine Kurzreportage. Daher werden sämtliche Werke Werkkategorien zugeordnet. Maßgeblich für die Höhe des Entgelts ist auch die Frage, um welchen Fernsehsender es sich handelt, in dem die Sendung erfolgt. Daher haben wir eine Einstufung der Sendeanstalten vorgenommen.
Sind mehrere Bezugsberechtigte an einem Werk beteiligt (also beispielsweise Originalautor/in, Verlag, Bearbeiter/in), ziehen wir in der Regel unsere festen Verteilungsschlüssel zur Entgeltberechnung heran. Wir übersenden Ihnen aber Anfragekarten, auf denen Sie uns eigene Verteilungsschlüssel bekannt geben können, die von unseren festen Verteilungsschlüsseln abweichen. Wenn die Anfragekarten nicht zurückschickt werden, wird automatisch der angenommene Aufteilungsschlüssel übernommen.
Ausstrahlungen in Österreich
Die Literar-Mechana verteilt die Erträge in der Sparte öffentliche Wiedergabe (Zweitwiedergabe in Gaststätten, Hotels etc.) aufgrund der ihr vom ORF vertragsgemäß laufend übersandten, nach Sekunden gestoppten Sprecherzeiten und Ablauflisten und aufgrund von Recherchen in einschlägigen Programmzeitschriften oder unter Zuhilfenahme von digitalisierten Programmdatenbanken. Dabei werden grundsätzlich die vom ORF zugleich mit der Abrechnung laufend übersandten Sprecherzeiten und Ablauflisten herangezogen.
ATV, Puls4, Servus TV, Österreich und Sixx Österreich werden nur auf Meldung der Bezugsberechtigten verrechnet.
Zur Kontrolle und zur Ergänzung benötigen wir von den Rechteinhabenden Fernsehmeldungen beziehungsweise Hörfunkmeldungen. Bitte benutzen Sie bevorzugt unser Online Meldesystem.
Online-Meldungen
Autor/inn/en können, im Falle eines aktivierten Benutzer/innenkontos für unser Mitgliederportal LIME4YOU, ihre Meldungen über unser Online-Meldesystem bequem und zu jeder Zeit digital ausfüllen, speichern und an uns abschicken.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Benutzer/innenkonto im neuen Mitgliederportal LIME4YOU haben, gelangen Sie ausschließlich
über LIME4YOU zum bestehenden Online-Meldesystem für Urheber/innen und können wie bisher in den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Journalismus und Wissenschaft online melden.
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Meldungen mit Formular
Ist Ihnen die Nutzung unseres Online Meldesystems nicht möglich, können Sie selbstverständlich nach wie vor auf Papier melden. Senden Sie uns bitte zur Gänze ausgefüllte Fernsehmeldungen beziehungsweise Hörfunkmeldungen mit den untenstehenden Formularen.
Fernsehen
- Beitrag, Diskussion, Interview, Magazin, Moderationstext, Musiksendung, Show, Sport
- Dokumentation, Lyrik, Prosa, Reportage, Magazin
- Comedy, FS-Film, Kabarett, Kasperlspiel, Sketch, Spielfilm, Spielszenen, Theaterstück, Zeichentrickfilm
- Comedy in Serie, FS-Serie, Kabarett in Serie, Zeichentrickserie
Hörfunk
- Hörspiel
- Kabarett, Sketch
- Bericht / Beitrag, Comedy, Feature, Interview, Moderation, Sport
- Conference, Essay, Feuilleton, Glosse, Hörbuch, Lyrik / Gedicht, Märchen, Prosa
Ausstrahlungen in Deutschland
Sollte es sich um Fernseh- oder Hörfunksendungen handeln, die in der BRD ausgestrahlt werden, ersuchen wir Sie, uns formlos eine Meldung zukommen zu lassen, fs@literar.at, die wir an unsere deutsche Schwestergesellschaft
VG Wort weiterleiten. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise der VG Wort.
Fristen
Inlandssendungen sind zu anzumelden bis zum
- 31. März des Folgejahres für die Hauptabrechnung
- bzw bis 30. September für die Nachverrechnung
Sendungen in Deutschland sind anzumelden bis zum
- 15. Jänner des Folgejahres für die Nachverrechnung
Deutsche Ausstrahlungen werden von der VG Wort erst ab dem Beitrittsjahr vergütet.
Alle anderen Auslandsendungen und alle anderen später einlangenden Meldungen werden bei der nächstmöglichen Abrechnung berücksichtigt.
Bezugsberechtigte, auch neu hinzugekommene, können ihre Meldungen für drei Jahre rückwirkend abgegeben.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen:
Hörfunk (Inland): Mag. Ewa Skoczen
Fernsehen (Inland): Elisabeth Auer, Petra Hoffmann, Tina Wunsch
Fernsehen (3-Sat): Petra Hoffmann
Hörfunk & Fernsehen (Ausland): Elisabeth Auer
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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