Werknutzungsbewilligungen für Verwendung geschriebener Texte in Schulbüchern
Werke dürfen nach ihrem Erscheinen in Sammlungen aufgenommen werden, die für den Schul- und Unterrichtsgebrauch bestimmt sind. In der Regel sind es Schulbuchverlage, die Schulbücher vervielfältigen und verbreiten. Diese haben vor der Vervielfältigung und Verbreitung von unserer Gesellschaft die entsprechende Bewilligung zur Verwendung von geschriebenen Texten einzuholen.
Wir haben mit der zuständigen Interessenvertretung für den Bereich Sprachwerke Gesamtverträge geschlossen. Informationen zum Gesamtvertrag Schulbuch (kommerzielle Zwecke) finden Sie hier.
Auf Basis der Gesamtverträge schließen wir mit Schulbuchverlagen Einzelverträge. In diesen erteilen wir den Schulbuchverlagen die für die Verwendung von Sprachwerken erforderlichen Werknutzungsbewilligungen.
Grundsätzlich schließen wir solche Verträge nur für unsere Bezugsberechtigten (Autor/in oder Verlag) ab. Allerdings erwirbt der betreffende Schulbuchverlag damit kraft Gesetzes die Berechtigung, auch für sogenannte Außenseiter, die mit unserer Gesellschaft noch keinen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, weshalb wir die vereinbarten Entgelte auch für solche Außenseiter kassieren und an diese verteilen. Diese haben in Hinsicht auf die Lizenzbedingungen, die Tarife und die eingehobenen Entgelte dieselben Rechte und Pflichten wie die bezugsberechtigten Mitglieder der Literar-Mechana.
Mehr Informationen finden Sie im Informationsblatt Schulbuchentgelt Nicht-Bezugsberechtigte.
Find more Informationen in the Information-Sheet Textbooks Non-Members
Die Literar-Mechana hebt für Sie als Nicht-Bezugsberechtigte/r für Werknutzungsbewilligungen an Schulbuchverleger Entgelte ein und zahlt Ihnen Ihren Anteil nach Abzug der Spesen aus, sofern wir Ihre Kontaktdaten haben. Diese können Sie uns formlos bekannt geben an Petra Geroldinger-Lawlor.
|
Hier finden Sie die Liste der nicht-verteilbaren Beträge im Bereich Schulbuch (List of non-distributable amounts textbooks).
Kontakt
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter
Kontaktdaten: Petra Geroldinger-Lawlor